musikkapelle-oberau

Die Seite für den Nachwuchs

        
„Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“

Victor Hugo
   


 
       Liebe Besucher dieser Seite,

Vor noch nicht all zu langer Zeit existierte die Jugendblaskapelle die aus Jugendlichen von Oberau und den Nachbargemeinden bestand.
Nach sehr ansprechenden Erfolgen wurden diese Musikanten erfolgreich in die örtlichen Kapellen integriert , was uns natürlich sehr freut.
Jetzt allerdings besteht wiederum Mangel an Nachwuchsmusikanten. Manchmal entsteht in uns das Gefühl , Musik in einer Kapelle bedeutet nur volkstümliche  sowie Marschmusik. Das dieses nicht der Fall ist beweisen wir in den vielen Auftritten im Laufe der Jahre . Die Erwartungen an eine Kapelle steigen ständig und umfassen
konzertante bis moderne Musik. Nur durch eine fundierte Ausbildung und Proben kann man diesen Standart halten . 
Der wichtigste Faktor ist aber die ""Nachwuchsarbeit"". Mit ihr steht und fällt die Kapelle.
Wir möchten deshalb einen wiederholten Aufruf an alle Interessierten richten .
Besuchen Sie eine der Proben der Kapelle und informieren sich über die Möglichkeiten einer Ausbildung. Diese finden jeden Freitag um 20.oo Uhr 
im Proberaum am Rabenkopfskilift statt.Gerne können Sie aber auch telefonisch mit uns in Kontakt treten.Die Nummern finden Sie unter dem Reiter ""Kontakt".
Im Anschluss können Sie schon mal einen Blick auf die Ausbildungsstatuten werfen...So verbleiben wir mit der Hoffnung auf rege Nachfrage.

Ihre Musikkapelle Oberau








MUSIKKAPELLE OBERAU
GEGRÜNDET 1924


Beschluss über die Ausbildung des Nachwuchses
der Musikkapelle Oberau
gefasst am 29. Januar 2010


§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) 1. Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich für das
Mitwirken in der Musikkapelle. 2. Bei der Suche
nach einem geeigneten Lehrer ist die Musikkapelle
behilflich.
(2) 1. Die Nachwuchsmusikantinnen und Nachwuchsmusikanten
haben die ihnen von der Musikkapelle
übergebene persönliche Ausstattung (Instrument,
Joppe, Hut etc.) pfleglich zu behandeln und für die
Instandhaltung Sorge zu tragen. 2. Bei mutwilliger
oder grob fahrlässiger Sachbeschädigung kann die
Musikkapelle Schadensersatz verlangen. 3. Scheidet
eine Nachwuchsmusikantin oder ein Nachwuchsmusikant
während der Ausbildung aus, ist die persönliche
Ausstattung in einwandfreiem Zustand
unverzüglich an die Musikkapelle zurückzugeben.

§ 2 Instrument


(1) Die Musikkapelle ist bei der Suche nach einem
geeigneten Instrument behilflich.
(2) 1. Über eine mögliche Bezuschussung des Instrumentenkaufs,
insbesondere die Stellung eines Instrumentes
sowie Art und Umfang der Unterstützung
hat die Vorstandschaft zu beschließen. 2. Die
Art des Instrumentes ist hierbei unerheblich.


§ 3 Ausbildungskosten


(1) 1. Die Musikkapelle bezuschusst die Ausbildungskosten
im zweiten Ausbildungsjahr mit 100,00 Euro
und im dritten Ausbildungsjahr mit 150,00 Euro.
2. Die Vorstandschaft kann Abweichungen beschließen.
(2) Auf die Bezuschussung der Ausbildungskosten
besteht kein Anspruch.


§ 4 Mitwirken


Den Zeitpunkt des Mitwirkens in der Musikkapelle
bestimmt der erste Dirigent.


§ 5 Sonstige Bestimmungen


(1) 1. Gewinnt die Musikkapelle aus den Reihen der
Erstkommunionkinder innerhalb eines Jahres mindestens
eine Nachwuchsmusikantin oder mindestens
einen Nachwuchsmusikanten, erhalten die Eltern
der Erstkommunionkinder den Rechnungsbetrag
für die musikalische Umrahmung des Marsches
zur Kirche am Tag der Erstkommunion
durch die Musikkapelle zurück. 2. Stichtag ist jeweils
der Tag der Erstkommunion.
(2) Die Vorstandschaft ist berechtigt, diesen Beschluss
jederzeit in Einzelfällen teilweise oder in Gänze zu
ändern, zu erweitern oder außer Kraft zu setzen.
(3) Jede Nachwuchsmusikantin, jeder Nachwuchsmusikant
sowie deren Erziehungsberechtigte erhalten
auf Verlangen einen Abdruck dieses Beschlusses.


§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Dieser Beschluss tritt am 1. Februar 2010 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Einzelbeschlüsse bezüglich
der Nachwuchsausbildung vom 23. Januar 2007
und 30. März 2007 sowie der Gesamtbeschluss bezüglich
der Nachwuchsausbildung, verfasst am 31.
März 2007, außer Kraft.



Oberau, den 29. Januar 2010
Musikkapelle Oberau
Die Vorstandschaft


 

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